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§ 1 - Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (5. AusbBerAufhV k.a.Abk.)
§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.
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