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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes (DLRLEichGuaUG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
In § 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Energieleitungsausbaugesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) wird jeweils das Wort „kann" durch die Wörter „ist auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde" und werden jeweils die Wörter „errichtet und betrieben oder geändert werden" durch die Wörter „zu errichten und zu betreiben oder zu ändern" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Energieleitungsausbaugesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 DLRLEichGuaUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DLRLEichGuaUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2543, 2014 I 148, 271
Artikel 3 2. NABEEG Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
... Anlage des Energieleitungsausbaugesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, wird Nummer 22 ...
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