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Berichtigung - Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften (3. ZusStRÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 276) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b ist die Angabe „§ 23" durch die Angabe „Artikel 23" zu ersetzen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag Müller
In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b ist die Angabe „§ 23" durch die Angabe „Artikel 23" zu ersetzen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag Müller
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