Tools:
Update via:
Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin (BuchhdlAusbV k.a.Abk.)
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin - Sachliche Gliederung -
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Buch und Medienwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
1.1 | Branchenspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | a) Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbeson- dere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik, begründen und anwenden b) Bedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von Warengruppen bestimmen c) Literaturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe der Literaturgeschichte unterscheiden und bewerten d) Gegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im Kontext der Weltliteratur einordnen |
1.2 | Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | a) Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschrif- ten und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung für die Branche darstellen b) Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in digitaler Form unterscheiden und bewerten c) kartografische Produkte unterscheiden d) buchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für den Buchhandel begründen e) Dienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den Unternehmenserfolg darstellen f) Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaft- licher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden |
1.3 | Herstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | a) Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewerten b) Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheiden c) Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheiden d) Formen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung recht- licher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden |
1.4 | Buchmarktprozesse und -beteiligte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | a) Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buch- marktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten be- werten b) die Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eige- nen Betrieb in diese einordnen c) Geschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Handelspartnern erläutern d) Handelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreiben e) die Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlags- wesens im Buchhandel beschreiben f) Verlage und ihre Schwerpunkte unterscheiden g) die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben |
1.5 | Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | a) branchenspezifische Gesetze berücksichtigen b) Rechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz ergeben, anwenden c) Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigen d) branchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Ver- kehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anwenden e) handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbe- werb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden |
2 | Bibliografien und Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
2.1 | Bibliografien und Nachschlage- systeme (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | a) Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens anwenden b) das Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge an- wenden und auswerten c) wichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkei- ten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer und vergriffener Werke anwenden |
2.2 | Erweiterte buchhändlerische Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | a) Möglichkeiten der Volltextsuche nutzen b) Recherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet nutzen und Besonderheiten berücksichtigen c) Angebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prü- fen d) Verzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben er- stellen e) interaktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale nutzen |
2.3 | Buchhändlerische Fachinformation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | a) Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswerten b) Buchmessen als Informationsquellen nutzen c) Vorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von Verlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Aus- bildungsbetriebes nutzen |
3 | Warenwirtschaft und Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
3.1 | Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | a) Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern, das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzen b) Zyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft beschreiben c) Warengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des betrieblichen Warensortimentes unterscheiden d) Bestände erfassen und kontrollieren |
3.2 | Wareneingang (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | a) Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten b) Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Warenein- gangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichun- gen und Unstimmigkeiten klären c) Ware auszeichnen |
3.3 | Lagerlogistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) | a) bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründen b) Methoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere Remissionen, unterscheiden und anwenden c) bei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen |
3.4 | Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) | a) Formen der Beschaffung unterscheiden b) Warennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführen c) bei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen d) Sonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigen e) Handelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden |
4 | Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
4.1 | Sortimentsstruktur (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | a) die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrich- tung sowie Breite und Tiefe, beurteilen b) Zusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur des Sortiments begründen c) Bedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment herausstellen |
4.2 | Einkauf und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | a) Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der Absatzchancen ermitteln b) Umsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigen c) Einkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über Einkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung beurteilen und beim Einkauf nutzen d) Waren bestellen |
5 | Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | |
5.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | a) Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenori- entiert anbieten, Preise begründen b) Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden c) im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommuni- kationsformen berücksichtigen d) auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren e) Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsge- spräch situationsbezogen anwenden f) Kundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch indivi- duell nutzen g) Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufs- gesprächen nutzen h) kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen |
5.2 | Buchhändlerische Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | a) Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließen b) Kundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse ent- sprechende Bücher und Produkte aktiv anbieten c) über Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestseller- service anbieten d) über Titel und Produktformen kundenorientiert beraten e) Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzen f) Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiten g) Auswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmens- erfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen |
5.3 | Kassenführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.3) | a) Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwi- ckeln, Kaufbelege erstellen b) Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Be- lege weiterleiten c) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten d) Kassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzen e) buchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläutern f) Besonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen und die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvor- gangs sicherstellen |
5.4 | Kundenbindung, Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.4) | a) das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Aus- bildungsbetriebes kundenorientiert einsetzen b) Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Ver- kaufserfolg beachten c) für nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz anbieten und erläutern d) beim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbil- dungsbetrieb mitwirken e) Umtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; recht- liche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden f) Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nut- zen g) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kunden- bindung beitragen h) Kundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten |
5.5 | Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.5) | a) Vertriebswege des Buchhandels nutzen b) Informationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten und nutzen c) Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirt- schaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versenden d) besondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation des Vertriebs berücksichtigen e) Besonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berück- sichtigen f) Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen |
5.6 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.6) | a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden b) fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten c) Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache |
6 | Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | |
6.1 | Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) | a) Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidun- gen berücksichtigen b) Marktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirt- schaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und Schlussfolgerungen für das Marketing ziehen c) Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden und potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnah- men aufbereiten d) Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vor- gehensweisen ableiten |
6.2 | Marketingkonzepte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) | a) Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzen b) Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente ein- setzen, Budgetvorgaben berücksichtigen c) Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen d) Möglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Ange- botspolitik nutzen |
6.3 | Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) | a) visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzen b) anlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufs- förderung einsetzen c) verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung ableiten d) verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswer- ten |
6.4 | Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) | a) verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Wa- renpräsentation berücksichtigen b) Ladengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzen c) Präsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung gestalten d) Schaufensterplan erstellen und Schaufenster dekorieren e) eigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen |
6.5 | Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.5) | a) Werbeplan erstellen b) Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten und Erfolg einsetzen c) Medien zielgruppenorientiert einsetzen d) Erfolg der Werbemaßnahmen beurteilen |
6.6 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.6) | a) Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und be- urteilen b) Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden und koordinieren c) mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen d) Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksich- tigen |
7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | |
7.1 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1) | a) Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung er- fassen b) Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesell- schaften prüfen c) Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechne- risch bearbeiten und abwickeln d) Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten |
7.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2) | a) Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Infor- mations- und Kontrollsystem anwenden b) kaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leis- tungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken |
7.3 | Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.4) | a) betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lager- umschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Roh- ertrag, ermitteln und für die Disposition nutzen b) Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten c) Maßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchfüh- rung mitwirken d) Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen |
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der sechsmonatigen Wahlqualifikationseinheiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Sortiment (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | |
1.1 | Planung und Organisation von Veranstaltungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.1) | a) Veranstaltungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben planen, organisieren und durchführen b) Marketingmaßnahmen durchführen c) Veranstaltungen abrechnen und auswerten d) Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksich- tigen e) mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen |
1.2 | Sortimentspolitik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.2) | a) Geschäftskonzepte des Buchhandels, insbesondere Filial- und Lagerkonzepte, Vertriebs- und Sortimentsausrichtung, vergleichen und in Bezug auf den Ausbildungsbetrieb bewerten b) das Sortiment unter Berücksichtigung seiner Struktur, der Stand- ortbedingungen, Marktgegebenheiten, Trends und betrieblichen Vorgaben gestalten; Angebotsanpassungen entwickeln c) Chancen und Risiken von Nebensortimenten und Vertriebswegen bewerten d) Möglichkeiten der Preisgestaltung nicht preisgebundener Waren für die Sortimentspolitik nutzen |
1.3 | Einkaufsplanung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.3) | a) Bezugsformen, Bestellwege und Bestelltechniken unter Berück- sichtigung von Bezugs- und Zahlungskonditionen beurteilen und anwenden b) Budgetierung als Steuerungsinstrument einzelner Sortimentsseg- mente nutzen c) den Barsortimentsanteil des Ausbildungsbetriebes begründen d) Kontakte mit Verlagsvertretern pflegen e) Vertreterbesuche vorbereiten und durchführen f) Konditionen von Objektarten prüfen |
1.4 | Optimierter Einsatz der Warenwirt- schaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.4) | a) Warenwirtschaftsysteme unterscheiden und im Hinblick auf die Anforderungen des Betriebes bewerten b) Warenfluss artikelgenau und zeitnah erfassen c) Statistiken und Kennzahlen aus der Warenwirtschaft erstellen, analysieren sowie betriebswirtschaftlich auswerten d) Umsatz- und Umschlagszahlen nach Titeln, Warengruppen und Lieferanten auswerten e) Datensicherheit und -integrität der Warenwirtschaft prüfen, Daten pflegen |
1.5 | Logistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1.5) | a) logistische Beziehungen zwischen Sortiment, Verlag, Auslieferung und Zwischenbuchhandel betriebswirtschaftlich beurteilen b) Lieferwege, insbesondere Bücherwagendienste, auf Effizienz und Kosten prüfen und Wirtschaftlichkeit bewerten c) Warenströme steuern und optimieren |
2 | Verlag (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | |
2.1 | Programmplanung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) | a) das Verlagsprogramm, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilen b) Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Inser- tionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Ser- viceleistungen, unterscheiden c) bei der Planung und Konzeption von Medienprodukten unter Berücksichtigung von Zielgruppen und Marktausrichtung mitwir- ken d) Medienprodukte unter Berücksichtigung der Kostenrechnung pla- nen e) digitale Produkte unterscheiden und unter Produktions-, Absatz- und Kostenaspekten bewerten f) Bedeutung von Akquise und Betreuung von Autoren für den Verlag bewerten g) Entwürfe für Verträge mit Autoren, Übersetzern und Bildautoren vorbereiten h) Möglichkeiten der Bildbeschaffung und des Erwerbs der Bildrechte recherchieren und bewerten |
2.2 | Herstellung und Produktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) | a) Termine planen, festlegen und deren Einhaltung kontrollieren b) Herstellungsverfahren für Print-, Digital- und Nebenprodukte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien sowie betrieblicher Vorgaben auswählen c) Angebote einholen, vergleichen und auswählen d) Kalkulationen und Deckungskostenbeitragsrechnungen erstellen e) Aufträge vergeben f) an der Layouterstellung von Print- und digitalen Produkten und dabei an der Umsetzung konzeptioneller Vorgaben aus Marketing und Lektorat mitwirken g) Produktionsprozesse koordinieren sowie Kosten überwachen h) Verkaufspreise kalkulieren |
2.3 | Marketing und Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) | a) Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln und Verfahren der Preisfindung anwenden b) Werbemaßnahmen für Handels- und Endkunden unterscheiden und koordinieren c) an der Entwicklung von Werbemitteln und verkaufsfördernden Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats mitwirken d) Rezensionsexemplare versenden e) Strukturen des Rezensionswesens verkaufsfördernd nutzen, Rezensionen auswerten f) Werbestrategien, insbesondere unter Berücksichtigung von Preis, Ausstattung und Zielgruppe, entwickeln |
2.4 | Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.4) | a) bei der Entwicklung von Verkaufsstrategien mitwirken b) Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unter- stützen c) Vertreterkonferenzen vorbereiten und organisieren |
2.5 | Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.5) | a) Vertriebsdaten ermitteln und auswerten b) Bezugs- und Konditionenmodelle entwickeln und anbieten c) Vertriebswege auswählen d) die Auftragsabwicklung und die Rechnungsstellung steuern, Aus- lieferungen koordinieren |
2.6 | Rechte und Lizenzen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.6) | a) Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwer- tungs- und Nutzungsrechten bewerten b) bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken |
3 | Antiquariat (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | |
3.1 | Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.1) | a) Angebote bearbeiten und bewerten; Gegenstände des Antiqua- riats aus Privathand und aus Doublettenbeständen öffentlicher Bibliotheken ankaufen und kollationieren b) Gegenstände des Antiquariats, insbesondere unter Berücksich- tigung des Preises und des Zustands, beschaffen c) antiquariatsspezifische Internetportale nutzen d) Gegenstände des Antiquariats ersteigern e) aus Restbeständen von Verlagen und aus Antiquariatskatalogen bestellen; Bezugsquellen erschließen f) Gegenstände des Antiquariats, insbesondere historische Buchgat- tungen, Druck- und Originalgrafiken und Handschriften, bewerten g) Einkaufsentscheidungen unter Berücksichtigung der Marktsitua- tion sowie literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und wa- renkundlicher Gesichtspunkte treffen h) Verkaufspreise unter Berücksichtigung antiquariatsspezifischer Besonderheiten kalkulieren i) Finanzplanung und Budgetierung beim Einkauf berücksichtigen |
3.2 | Bearbeitung von Handels- gegenständen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.2) | a) Bücher in Bibliografien auffinden und unterschiedliche Verzeich- nungsprinzipien berücksichtigen b) Hilfsmittel und Literatur für eine verkaufsfördernde zusätzliche Beschreibung nutzen c) das Internet, insbesondere die Online-Kataloge der Bibliotheken, zur Recherche nutzen d) Werksverzeichnisse und Kataloge mit Verzeichnung von Original- und Druckgrafik nutzen e) Einbände beschreiben f) versteckte Bibliografien nutzen g) Katalogeintrag mit bibliografischer Aufnahme und Zustandsbe- schreibung erstellen und in Datenbank übertragen |
3.3 | Erhaltung und Bestandspflege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.3) | a) Materialien, insbesondere Papier, Leder und Pergament, unter- scheiden b) Bücher und Grafiken zur Erhaltung reparieren und pflegen c) Lagersystematik erstellen und verwalten d) Bestände und Datenbanken pflegen |
3.4 | Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3.4) | a) Kunden über Gegenstände des Antiquariats informieren b) Angebote erstellen c) Preise gegenüber den Kunden begründen d) Kundenwünsche, insbesondere von Bibliotheken, Bibliophilen und Sammlern, feststellen und bearbeiten e) nicht vorrätige Bücher und Zeitschriften auffinden, insbesondere über Handelspartner und Auktionen f) Bücher im Kundenauftrag begutachten g) über bibliophile Besonderheiten von Büchern informieren h) Antiquariatskataloge sowie Sonderlisten und Spezialangebote pla- nen, erstellen, gestalten und versenden i) den Beitrag des Antiquariats für die Erhaltung von Kulturgütern aufzeigen |
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der dreimonatigen Wahlqualifikationseinheiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Gestaltung einer spezifischen Waren- gruppe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | |
1.1 | Planung einer Warengruppe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.1) | a) Warengruppensystematik als Mittel der logistischen, betriebswirt- schaftlichen und wissenschaftlichen Standardisierung und Struk- turierung im Buchhandel nutzen b) Rahmenbedingungen, insbesondere kurzfristige und langfristige Marktchancen einer spezifischen Warengruppe, analysieren c) Produktangebot der Verlage und Lieferanten einer spezifischen Warengruppe bewerten d) Produkte, insbesondere nach Zielgruppen, Editionsformen, Aus- stattung, Qualität und Inhalt, bewerten e) Chancen und Risiken im Hinblick auf die Gestaltung einer Waren- gruppe abwägen, Kalkulationen erstellen und dabei insbesondere die Vorgaben der Sortimentspolitik berücksichtigen f) spezifische Warengruppe auswählen, unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik Ziele formulieren und Budget planen g) Marketingmaßnahmen auswählen |
1.2 | Durchführung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1.2) | a) inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Planung mit Beteiligten abstimmen b) Gestaltung der Warengruppe umsetzen, koordinieren und doku- mentieren c) Kundenresonanz feststellen d) wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb ermitteln e) Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten |
2 | Buchhändlerische Projekte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | |
2.1 | Projektvorbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.1) | a) Projekte auswählen, Zielgruppen festlegen und Ziele formulieren b) Projekte planen; kundenorientierte, inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksich- tigen c) Projektablaufplan erstellen und mit Beteiligten abstimmen d) Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten; Verant- wortlichkeiten festlegen |
2.2 | Projektdurchführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.2) | a) Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter koordinieren b) Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren c) Umsetzung des Projektablaufplans koordinieren d) Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen |
2.3 | Projektnachbereitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2.3) | a) Zielerreichung kontrollieren b) Abschlussbericht erstellen, Projektergebnisse für die interne und externe Verwertung aufbereiten c) Soll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen |
3 | Buchhändlerisches E-Business (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | |
3.1 | Anforderungsanalyse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3.1) | a) IT-Infrastruktur analysieren, Zielgruppen festlegen, Handlungsbe- darf feststellen und mit Beteiligten abstimmen b) Dienstleistungsangebote vergleichen, Kooperationen eingehen c) kundenorientierte, technische, organisatorische, zeitliche, perso- nelle und finanzielle Anforderungen ermitteln d) Ablaufplan erstellen |
3.2 | Durchführung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3.2) | a) Ablaufplan umsetzen und Ergebnisse kontrollieren b) Zwischenschritte und Ergebnis testen und dokumentieren c) Ergebnis für den Geschäftsablauf freigeben, Funktionalität sicher- stellen d) Nutzen für den Betrieb und für die Zielgruppen ermitteln e) Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten f) Ergebnisse im Betrieb kommunizieren |
Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) | |
1.1 | Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.1) | a) Stellung und Funktion des Buchhandels in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur erläutern b) Leistungen des Buchhandels an Beispielen des Ausbildungsbe- triebes erläutern c) Besonderheiten, die sich aus dem kulturpolitischen Auftrag erge- ben, begründen d) Aufbau und kulturpolitische Aktivitäten der Branchenorganisation darstellen |
1.2 | Betriebliche Organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.2) | a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen b) organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken einzel- ner Funktionsbereiche erklären c) Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb darstel- len d) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Kooperationspart- nern, Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretun- gen erläutern |
1.3 | Berufsbildung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.3) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen c) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Ent- wicklung begründen sowie den Nutzen beruflicher Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen |
1.4 | Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.4) | a) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten b) Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen; Personaleinsatzpläne erstellen c) Arbeitsverträge unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozi- alversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären |
1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.5) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest- stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah- men einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden e) Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.6 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt- schutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Ener- gie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen- den Entsorgung zuführen |
2 | Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.1) | a) die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollie- ren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte berücksichtigen b) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen c) Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinforma- tionen nutzen |
2.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.2) | a) Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen b) Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grund- lage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben c) Aufgaben im Team planen und bearbeiten d) Konflikte analysieren, Lösungsalternativen entwickeln e) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen f) Rückmeldungen geben und entgegennehmen g) die eigene Handlungskompetenz als wesentliche Voraussetzung für den Unternehmenserfolg erkennen |
2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.3) | a) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaf- fung nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kun- denorientiert einsetzen c) Nachhaltigkeit und Bestand von Datenformen und -trägern bewer- ten d) Daten pflegen und sichern und dabei Regelungen des Datenschut- zes beachten e) Techniken des Dokumentenmanagements anwenden |
2.4 | Elektronische Geschäftsabwicklung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.4) | a) Hardware-Probleme, insbesondere bei Computern und Peripherie analysieren, Maßnahmen veranlassen b) Software-Probleme, insbesondere bei Betriebssystem, Standard- software, Warenwirtschaftssystem und Server-Software analysie- ren, Maßnahmen veranlassen c) netzwerk- und internetbasierte Anwendungen und Dienste, insbe- sondere Sicherheitssoftware, Serverdienste, Web-Service, warten d) Webseite aktualisieren und pflegen e) die digitale Wertschöpfungskette im Kontext betrieblicher Optimie- rungen nutzen |
2.5 | Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2.5) | a) betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüs- sen, Entscheidungswegen und Schnittstellen darstellen b) Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette ana- lysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeits- kontext durchführen c) Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit sowie dessen Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg darstellen d) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im Be- trieb beitragen |
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BuchhdlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BuchhdlAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BuchhdlAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 , Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
§ 7 BuchhdlAusbV Abschlussprüfung
... zugrunde zu legen. (2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
§ 8 BuchhdlAusbV Zusatzqualifikation
... werden. (2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt die in der Anlage 1 Abschnitt C enthaltene sachliche Gliederung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9663/a170503.htm