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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 3 - Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)
Artikel 1 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453 (Nr. 12); aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 8601-5 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.01.2011; FNA: 8601-5 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 3 Abgrenzung der Referenzhaushalte
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Von den Haushalten nach § 2 sind diejenigen Haushalte nicht als Referenzhaushalte zu berücksichtigen, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum folgende Leistungen bezogen haben:
- 1.
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- 2.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- 3.
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
(2) Nicht auszuschließen von den Haushalten nach Absatz 1 sind Leistungsberechtigte nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3, wenn sie im Erhebungszeitraum
- 1.
- zusätzlich Erwerbseinkommen bezogen haben, das nicht als Einkommen berücksichtigt wurde,
- 2.
- einen Zuschlag nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung bezogen haben,
- 3.
- Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bezogen haben oder
- 4.
- Anspruch auf eine Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz gehabt haben.
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Zitierungen von § 3 RBEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RBEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RBEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 RBEG Grundsatz
... 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden die Regelbedarfsstufen nach den §§ 2 bis 8 dieses Gesetzes ...
§ 4 RBEG Abgrenzung untere Einkommensschichten
... der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 zugrunde. Nach Herausnahme der nach § 3 Absatz 1 nicht zu berücksichtigenden Haushalte werden als Referenzhaushalte für die ...
§ 10 RBEG Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung
... zu unterbreiten: 1. für die Abgrenzung der Referenzhaushalte nach § 3 Absatz 1 hinsichtlich der Bestimmung von Haushalten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die ...
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