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Änderungen an Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertFalls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG)Artikel 1 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 13 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
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- Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)Artikel 1 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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