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Artikel 1 - Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (PTSRNG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen
Text in der Fassung der Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften B. v. 19. Mai 2011 BGBl. I S. 941 m.W.v. 1. April 2011
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Frühere Fassungen von Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2011 (27.05.2011) | Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 19.05.2011 BGBl. I S. 941 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PTSRNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PTSRNG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
B. v. 19.05.2011 BGBl. I S. 941
Berichtigung PTSRNGBer
... vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 506) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a ist die Angabe „§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis ...
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