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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BWHWFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWHWFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BWHWFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 14 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 7 BWHWFortbV Inhalte des Prüfungsteils „Innovationsmanagement"
... Unternehmensstrategie beinhalten, sind darzustellen. Die Themenstellung ist entsprechend § 11 zu ...
§ 13 BWHWFortbV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... „Innovationsmanagement" sind einzeln zu bewerten: 1. die Projektarbeit nach § 11 Absatz 1 , 2. die mündliche Prüfungsleistung nach § 11 Absatz 2.  ... Projektarbeit nach § 11 Absatz 1, 2. die mündliche Prüfungsleistung nach § 11 Absatz 2 . Aus den Bewertungen der Projektarbeit und der mündlichen ... den Bewertungen der Projektarbeit und der mündlichen Prüfungsleistung nach § 11 Absatz 2 wird als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil ...
§ 14 BWHWFortbV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... worden sind: 1. in allen Handlungsbereichen, 2. in der Projektarbeit nach § 11 Absatz 1 und 3. in der mündlichen Prüfungsleistung nach § 11 Absatz 2.  ... nach § 11 Absatz 1 und 3. in der mündlichen Prüfungsleistung nach § 11 Absatz 2 . (2) Ist die Prüfung bestanden, sind die folgenden Bewertungen jeweils ...
§ 16 BWHWFortbV Wiederholen der Prüfung (vom 17.12.2019)
... die mündliche Prüfungsleistung nicht bestanden, so ist auch die Projektarbeit nach § 11 Absatz 1 zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 16.10.2016 BGBl. I S. 2390
Artikel 1 4. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung
... und Bewertung der Prüfungsbestandteile nach Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 3 und 11 Absatz 4, 2. die Befreiungen nach § 12; jede Befreiung ist mit Ort, Datum und ...
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