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Zitierungen von § 14 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 BWHWFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWHWFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BWHWFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden ist, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 14 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 12 BWHWFortbV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 13 und 14 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen ... sich die Anteile nach § 13 Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3, Absatz 4 Satz 2 oder 3 oder § 14 Absatz 2 Satz 1 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein diese Prüfungsbestandteile ...
§ 15 BWHWFortbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... Wer die Prüfung nach § 14 Absatz 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der ...
§ 17 BWHWFortbV Übergangsvorschriften (vom 17.12.2019)
... die Wiederholungsprüfung auch nach dieser Verordnung durchführen; § 14 Absatz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis ...
Anlage 1 BWHWFortbV (zu den §§ 13 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel (vom 17.12.2019)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 16.10.2016 BGBl. I S. 2390
Artikel 1 4. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung
... der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 zu beginnen." 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...
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