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Artikel 4 - Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung (2. NEhelERGG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. April 2011 AO § 314

§ 314 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 835 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 835 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4" ersetzt.

2.
In Absatz 4 wird die Angabe „§ 835 Abs. 4" durch die Angabe „§ 835 Absatz 5" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. NEhelERGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. NEhelERGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 2. NEhelERGG Inkrafttreten
... 1 Nummer 3 sowie Artikel 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 676
Artikel 2 SchwGBG Änderung der Abgabenordnung
... der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 615) geändert worden ist, wird wie folgt ...