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Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (5. BRAO§ 206DVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.04.2011 BGBl. I S. 649 (Nr. 18); Geltung ab 30.04.2011
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. April 2011 BRAO§206DV § 1, Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juni 2009 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort „Staaten" die Wörter „und Gebiete" eingefügt.

2.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Anwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind".

b)
Vor der Zeile „- in Albanien: Avokat" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Ägypten: Muhami".

c)
Nach der Zeile „- in China: Lü shi" werden die folgenden Zeilen eingefügt:

„ - in Chinesisch Taipei: Lü shi

-
in El Salvador: Abogado".

d)
Nach der Zeile „- in Indien: Advocate" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Indonesien: Advokat".

e)
Nach der Zeile „- in Malaysia: Peguambela&Peguamcara, Advocate and Solicitor" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Marokko: Mohamin".

f)
Nach der Zeile „- in Mexiko: Abogado" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Moldau: Avocat".

g)
Nach der Zeile „- in Neuseeland: Barrister, Solicitor" werden die folgenden Zeilen eingefügt:

„ - in Nigeria: Legal Practitioner

-
in Pakistan: Wakeel, Advocate".

h)
Nach der Zeile „- in Panama: Abogado" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in den Philippinen: Attorney".

i)
Nach der Zeile „- in Singapur: Advocate and Solicitor" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Sri Lanka: Attorney at law".

j)
Nach der Zeile „- in Südafrika: Attorney, Prokureur, Advocate, Advokaat" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Thailand: Tanaaykwaam".

3.
In Anlage 2 wird nach der Zeile „in der Russischen Föderation: Advokat" folgende Zeile angefügt:

„ - in Serbien: Advokat".



 

Zitierungen von Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 5. BRAO§ 206DVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. BRAO§ 206DVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 11 BQFGEG Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. April 2011 (BGBl. I S. 649) geändert worden ist, werden die ...