Zitierungen von § 7 TfV
interne Verweise§ 15 TfV Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfer oder als Prüfstelle für Triebfahrzeugführer (vom 01.01.2024) ... die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, um ihre notwendige Unabhängigkeit im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5 , Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit sicherzustellen, 2. über ein dem ... die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, um die notwendige Unabhängigkeit im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5 , Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit der für sie tätigen Prüfer ...
§ 22 TfV Anwendungsbestimmungen (vom 01.01.2024) ... zum Ablauf des 31. Dezember 2024 sind § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 1 und Anlage 8 in der am 8. Dezember 2023 geltenden Fassung weiter ...
Zitat in folgenden NormenTriebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV)
Artikel 1 V. v. 22.11.2013 BGBl. I S. 4008; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
§ 8 TfPV Gliederung der Prüfung, Prüfungssprache (vom 01.01.2024) ... Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach § 7 Absatz 1 Satz 1 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung . Der schriftliche Teil der Prüfung wird zuerst abgelegt. (2) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (vom 01.01.2024) ... (EU) 2016/798 im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems" ersetzt. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Prüfung vorhergegangen ist, als Ausbilder beteiligt gewesen sein." 7. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Grundsätze ... die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, um ihre notwendige Unabhängigkeit im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5 , Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit sicherzustellen, 2. über ein dem ... die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, um die notwendige Unabhängigkeit im Sinne von § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5 , Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit der für sie tätigen Prüfer ... Stelle gegen eine der folgenden Vorschriften verstoßen hat: 1. § 6 oder § 7 oder 2. § 3, § 5, § 7, § 9, § 10, § 14, § 17, ... 22 Anwendungsbestimmungen Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 sind § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 1 und Anlage 8 in der am 8. Dezember 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden." 19. ... 24. In der Anlage 6 werden in der Überschrift die Wörter „§ 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7 und § 7a ... 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7 und § 7a Absatz 3 Satz 1" ersetzt. 25. Die Anlage 7 wird wie folgt ... a) In der Überschrift werden die Wörter „§ 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7 , § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e)" ... 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e)" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7 und § 7a Absatz 3 Satz 1" ersetzt. b) Abschnitt 6 wird wie folgt ... Überschrift werden nach der Angabe „§ 6 Absatz 3" die Wörter „und § 7 Absatz 1 Satz 2" eingefügt. b) In Abschnitt 1 wird Satz 3 durch die folgenden ...
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