interne Verweise§ 17 TfV Gemeinsame Bestimmungen für die Anerkennung von Personen und Stellen (vom 01.01.2024) ... Die zuständige Behörde führt ein Register der von ihr nach den §§ 14 , 14d, 15 und 16 anerkannten Personen und Stellen. Das Register muss die folgenden ... wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. (3) Die Anerkennung nach den §§ 14 , 14d und 16 ist zu widerrufen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. ... oder die Unparteilichkeit nicht oder nicht mehr vorliegt. (4) Die Anerkennung nach den §§ 14 , 14d, 15 und 16 kann widerrufen werden, wenn die anerkannte Person oder die anerkannte Stelle ...
§ 20 TfV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2024) ... Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Anerkennung nach § 14 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 14d Satz 2, eine dort genannte Person ausbildet. (2) ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024) ... und Überwachung einer Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 ... und Überwachung einer Stelle als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 ... Anerkennungsverfahren und Überwachung einer Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § ... Anerkennungsverfahren und Überwachung einer Stelle als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010
Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.11.2015 BGBl. I S. 2105
Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (vom 01.01.2024) ... von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für ... sonstiges, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautes Eisenbahnpersonal an. Die §§ 14 bis 14c gelten entsprechend. § 15 Voraussetzungen für die ... (1) Die zuständige Behörde führt ein Register der von ihr nach den §§ 14 , 14d, 15 und 16 anerkannten Personen und Stellen. Das Register muss die folgenden Angaben ... wenn eine entsprechende Einwilligung vorliegt. (3) Die Anerkennung nach den §§ 14 , 14d und 16 ist zu widerrufen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die ... oder die Unparteilichkeit nicht oder nicht mehr vorliegt. (4) Die Anerkennung nach den §§ 14 , 14d, 15 und 16 kann widerrufen werden, wenn die anerkannte Person oder die anerkannte Stelle ... § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „ § 14 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 6 Satz 2," durch die Wörter „§ 14 Absatz 1, ... 14 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 6 Satz 2," durch die Wörter „ § 14 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 14d Satz 2," ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... a) In der Überschrift werden die Wörter „§ 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e)" durch die Wörter „§ 6 ...
Artikel 3 TfVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt ... und Überwachung einer Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 ... und Überwachung einer Stelle als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 ... Anerkennungsverfahren und Überwachung einer Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und ... Anerkennungsverfahren und Überwachung einer Stelle als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
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