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Zitierungen von § 14c TfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14c TfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14d TfV Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für sonstiges, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautes Eisenbahnpersonal (vom 01.01.2024)
... betrieblichen Aufgaben betrautes Eisenbahnpersonal an. Die §§ 14 bis 14c gelten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... und Überwachung einer Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 852 ... Überwachung einer Stelle als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (vom 01.01.2024)
... auf Antrag jeweils um längstens fünf Jahre verlängert werden. § 14c Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für den Teilbereich ... betrieblichen Aufgaben betrautes Eisenbahnpersonal an. Die §§ 14 bis 14c gelten entsprechend. § 15 Voraussetzungen für die Anerkennung als ...
 
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