Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (3. SchOffzAusbVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.*)

*)
Hinweis der Schriftleitung: Diese Verordnung tritt gemäß Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

Anzeige