Die Anlagen des
Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel
6 des Gesetzes vom
22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262) geändert worden ist, werden wie folgt geändert:
- 1.
- In Anlage I wird die Ausnahmeregelung der Position „Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)" wie folgt geändert:
- a)
- Am Ende der Ausnahmeregelung Buchstabe c wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Am Ende der Ausnahmeregelung Buchstabe d wird der Gedankenstrich durch das Wort „oder" ersetzt.
- c)
- Folgende Ausnahmeregelung wird angefügt:
- „e)
- zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken -".
- 2.
- In Anlage II wird die folgende Position in die alphabetische Reihenfolge eingefügt:
INN | andere nicht geschützte oder Trivialnamen | chemische Namen (IUPAC) |
„- | Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflan- zenteile der zur Gattung Canna- bis gehörenden Pflanzen) | - |
- sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind -". |
- 3.
- Anlage III wird wie folgt geändert:
- a)
- Folgende Position wird in die alphabetische Reihenfolge eingefügt:
INN | andere nicht geschützte oder Trivialnamen | chemische Namen (IUPAC) |
„- | Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) | - |
- nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind -". |
abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2011
-
- b)
- In der Position „Flunitrazepam" wird der Zusatz „- ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 1 mg Flunitrazepam enthalten. Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittelabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln. -" gestrichen.
Ende abweichendes Inkrafttreten
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1639
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35