Artikel 20 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (EGAUG k.a.Abk.)

G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094 (Nr. 24); Geltung ab 18.06.2011, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 20 ändert mWv. 18. Juni 2011 AUG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 18. Juni 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Auslandsunterhaltsgesetz vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 11 Nummer 3 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Die Artikel 16 und 17 treten am 1. Januar 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2011.



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