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Änderung Artikel 6 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts vom 18.06.2011
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Artikel 6 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 18.06.2011 geltenden Fassung | Artikel 6 n.F. (neue Fassung) in der am 18.06.2011 geltenden Fassung durch B. v. 13.10.2011 BGBl. I S. 2094 |
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(Textabschnitt unverändert) Artikel 6 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes | |
Das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830) wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In den Angaben zu Teil 1 Abschnitt 3 wird das Wort 'Vollstreckungsgegenklage' jeweils durch das Wort 'Vollstreckungsabwehrklage' ersetzt. b) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst: '§ 33 (weggefallen)'. c) Die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst: 'Abschnitt 2 (weggefallen) §§ 37 bis 39 (weggefallen)'. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: aa) Buchstabe c wird aufgehoben. bb) Die bisherigen Buchstaben d bis f werden die Buchstaben c bis e. b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: '(3) Der Anwendungsbereich des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) bleibt unberührt.' 3. In der Abschnittsüberschrift vor § 11 und in der Überschrift des § 14 wird jeweils das Wort 'Vollstreckungsgegenklage' durch das Wort 'Vollstreckungsabwehrklage' ersetzt. | |
(Text alte Fassung) 4. In § 25 Absatz 1 wird die Angabe 'bis 3' durch die Angabe 'und 2' ersetzt. | (Text neue Fassung) 4. In § 25 Absatz 1 werden die Wörter '§ 17 Absatz 1 bis 3' durch die Wörter '§ 17 Absatz 1 und 2' ersetzt. |
5. In § 31 wird die Angabe '§ 53 Absatz 1' durch die Wörter '§ 53 Absatz 1 und § 119' ersetzt. 6. § 33 wird aufgehoben. 7. Teil 2 Abschnitt 2 wird aufgehoben. |
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