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Artikel 7 - Gesetz zur Beschleunigung der Zahlung von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung des Lastenausgleichs und zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (ZEALG)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Erste Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes vom 4. August 1965 (BGBl. I S. 727), die durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2011.