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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2012 aufgehoben
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§ 2 - Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln (PflSchEUAnwG k.a.Abk.)
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 925 (Nr. 24); aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148
Geltung ab 14.06.2011; FNA: 7823-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 14.06.2011; FNA: 7823-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 2 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheidet im Rahmen der Zulassung ergänzend zu den in Artikel 31 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgeschriebenen Bestimmungen über
- 1.
- die zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und die zum Schutz vor sonstigen schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, erforderlichen Anwendungsbestimmungen, einschließlich solcher über
- a)
- den zum Schutz von Gewässern erforderlichen Abstand bei der Anwendung,
- b)
- die zur Anwendung berechtigten Personen und
- c)
- spezifische Risikominderungsmaßnahmen in bestimmten Gebieten,
- 2.
- die Einstufung über die Eignung des Pflanzenschutzmittels für nicht berufliche Anwender zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich unter Berücksichtigung insbesondere der Eigenschaften der Wirkstoffe, der Dosierfähigkeit, der Anwendungsform und der Verpackungsgröße,
- 3.
- die Eignung zur Anwendung auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden,
- 4.
- die Art der Verpackung.
Zitierungen von § 2 Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PflSchEUAnwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchEUAnwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PflSchEUAnwG Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
... um eine Änderung der bestehenden Zulassung handelt, jeweils auch in Verbindung mit § 2 , sowie im Fall des Absatzes 2 Nummer 2 und 3 gilt für die Beteiligung anderer Behörden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9731/a171351.htm