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§ 7 - Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln (PflSchEUAnwG k.a.Abk.)

§ 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 14. Juni 2011 in Kraft.

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