Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 11 - Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV)

§ 11 Anerkennung von Sachverständigen 2)



(1) Sachverständige im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die von der zuständigen Behörde für die Überprüfung der technischen Sicherheit von Gashochdruckleitungen auf Grund eines schriftlichen oder elektronischen Antrags nach dieser Verordnung anerkannt worden sind.

(2) Für das Anerkennungsverfahren gilt § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Anerkennungsverfahren kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.


---
2)
Die §§ 11 bis 14, 16 und 18 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) und der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).





 

Frühere Fassungen von § 11 GasHDrLtgV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.04.2017Artikel 100 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 GasHDrLtgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 GasHDrLtgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GasHDrLtgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 GasHDrLtgV Anerkennung von Sachverständigen 2) (vom 05.04.2017)
... des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden. --- 2) Die §§ 11 bis 14, 16 und 18 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 100 SchriftVG Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung
... 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 11 Absatz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" ...