Zitierungen von § 4 GasHDrLtgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GasHDrLtgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GasHDrLtgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GasHDrLtgV Allgemeine Anforderungen
... Gashochdruckleitungen müssen den Anforderungen der §§ 3 und 4 entsprechen und nach dem Stand der Technik so errichtet und betrieben werden, dass die Sicherheit ... (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 3 und 4 und Abweichungen vom Stand der Technik zulassen, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise ...
§ 6 GasHDrLtgV Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs
... der zuständigen Behörde nachgewiesen hat, dass er die Anforderungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 3 erfüllt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht gelten ... oder ihre Betriebsweise einschließlich des Betriebsmanagementsystems nach § 4 Absatz 3 nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Verordnung entspricht, es sei denn, der ...
§ 8 GasHDrLtgV Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen
... ein Leitungsabschnitt wesentlich geändert oder erweitert werden, so gelten die §§ 2 bis 6 entsprechend. Als wesentliche Änderung im Sinne dieser Verordnung ist jede ...
§ 9 GasHDrLtgV Auskunfts- und Anzeigepflicht
... eingetreten sind, 3. jeden sich bei der Überwachung gemäß § 4 Absatz 1 ergebenden Umstand, der in nicht unerheblichem Maße Personen, Sachen oder die ... Behörde ist berechtigt, vom Betreiber Auskünfte über Maßnahmen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 und Maßnahmen der Überwachung nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und deren ... Maßnahmen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 und Maßnahmen der Überwachung nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und deren Ergebnis zu ...
§ 19 GasHDrLtgV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Gashochdruckleitung in ordnungsgemäßem ... Zustand erhalten, überwacht oder überprüft wird, 2. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 eine dort genannte Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, ...


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