Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (13. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 938 (Nr. 24); Geltung ab 28.05.2011
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 34d Absatz 6 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2011 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2011 (BGBl. I S. 124) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „des § 34a Abs. 5 Satz 1" ein Komma und die Wörter „des § 34d Absatz 6" eingefügt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2011.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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