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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 TouriKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TouriKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 TouriKfmAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen. (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des ...
§ 9 TouriKfmAusbV Prüfung der Zusatzqualifikationen
... sind. (2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 6 entsprechend. (3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist ...
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