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Berichtigung - Berichtigung der Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (5. ERErluÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 29. April 2011 (BGBl. I S. 705) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ist das Wort „Signalsystemender" durch die Wörter „Signalsystemen der" zu ersetzen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag Klaus Beer
In Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ist das Wort „Signalsystemender" durch die Wörter „Signalsystemen der" zu ersetzen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag Klaus Beer
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