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Zitierungen von § 25 GWDAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 GWDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWDAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 GWDAPrV Leistungsnachweise während des Hauptstudiums und der Praktika
... Diplomprüfung erbracht, gilt er als mit null Rangpunkten bewertet. Die §§ 25 und 26 sind entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass über die Folgen das ...
§ 17 GWDAPrV Zwischenprüfung
... führt die Zwischenprüfung durch und legt deren Einzelheiten fest; die §§ 25 und 26 gelten entsprechend. (4) Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn drei ...
§ 22 GWDAPrV Schriftliche Diplomprüfung
... Studierende verspätet zu einer schriftlichen Aufsichtsarbeit und wird nicht nach § 25 verfahren, gilt die versäumte Zeit als Bearbeitungszeit. (5) Die schriftliche ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 16 SchriftVG Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes
... „unterschreiben" durch das Wort „bestätigen" ersetzt. 3. In § 25 Absatz 3 Satz 2 und § 29 Absatz 1 Satz 2 wird jeweils das Wort „schriftlichen" ...