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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.12.2016 aufgehoben
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§ 5 - Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten (10. ProdSV)
V. v. 09.07.2004 BGBl. I S. 1605; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 29.11.2016 BGBl. I S. 2668
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 8053-4-13-1 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 8053-4-13-1 Sonstige Vorschriften
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§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 1, 2, 3 oder 4 ein Sportboot, ein Wassermotorrad, ein unvollständiges Boot, ein Bauteil oder einen Antriebsmotor auf dem Markt bereitstellt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4a Abs. 1 mit einem Sportboot am Verkehr teilnimmt.
Text in der Fassung des Artikels 20 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts G. v. 8. November 2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131 m.W.v. 1. Dezember 2011
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Frühere Fassungen von § 5 10. ProdSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2011 | Artikel 20 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 08.11.2011 BGBl. I S. 2178 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 3 Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV) vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2868 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 10. ProdSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 10. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. ProdSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 20 ProdSNG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten
... durch die Wörter „auf dem Markt bereitgestellt" ersetzt. 7. In § 5 Absatz 1 werden die Wörter „§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Geräte- und ...
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