Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung (KÜOuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2011 HwO Anlage A, Anlage B

Die Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Anlage A Nummer 41 wird wie folgt gefasst:

„41 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik".

2.
Anlage B wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt 1 werden die Nummern 13, 18, 19, 20, 22 und 40 wie folgt gefasst:

„13 Rollladen- und Sonnenschutztechniker

18 Korb- und Flechtwerkgestalter

19 Maßschneider

20 Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)

22 (weggefallen)

40 Drucker".

b)
In Abschnitt 2 werden die Nummern 29, 32 und 34 wie folgt gefasst:

„29 (weggefallen)

32 (weggefallen)

34 (weggefallen)".

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KÜOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KÜOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1341
Artikel 3 GewRÄndG Änderung der Handwerksordnung
... Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1077) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed