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Artikel 8 - Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften (ZwHeiratBekG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Abschnitt I der Anlage zu der AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juni 2010 (BGBl. I S. 825) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 10 Spalte A Buchstabe c werden nach Doppelbuchstabe ll folgende Doppelbuchstaben mm bis oo eingefügt:
- „mm)
- § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: integrierter Jugendlicher/Heranwachsender)
erteilt am
befristet bis - nn)
- § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern)
erteilt am
befristet bis - oo)
- § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister)
erteilt am
befristet bis".
- 2.
- In Nummer 10 Spalte B wird zu den neuen Doppelbuchstaben mm bis oo aus der Spalte A die Angabe „(2)*)" eingefügt.
- 3.
- In Nummer 17 Spalte A wird nach Buchstabe d folgender Buchstabe e eingefügt:
- „e)
- Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2b
erteilt am
befristet bis
widerrufen am".
- 4.
- Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe f.
- 5.
- In Nummer 17 Spalte B wird zu dem neuen Buchstaben e aus der Spalte A die Angabe „(2)" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 ZwHeiratBekG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZwHeiratBekG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 12 AufenthRÄndG 2011 Änderung von Verordnungen
... Die AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juni 2011 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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