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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (TechnProdDesAusbV k.a.Abk.)
V. v. 21.06.2011 BGBl. I S. 1215 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.10.2014 BGBl. I S. 1630
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-73 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-73 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1:
- 1.
- Erstellen und Anwenden technischer Dokumente,
- 2.
- Rechnergestützt Konstruieren,
- 3.
- Unterscheiden von Werkstoffen,
- 4.
- Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagetechniken,
- 5.
- Ausführen von Berechnungen;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2:
- 1.
- Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 2.
- Produktentwicklung:
- 2.1
- Produktentstehungsprozess,
- 2.2
- Planen und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen,
- 2.3
- Entwerfen, Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen,
- 3.
- Auswählen von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken,
- 4.
- Ausführen von Simulationen;
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a:
- 1.
- Gestalten und Entwerfen von Objekten,
- 2.
- Konstruieren mit Freiformflächen,
- 3.
- Konstruieren von Objekten,
- 4.
- Simulation und Präsentation;
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b:
- 1.
- Ändern und Prüfen von Werkstoffeigenschaften,
- 2.
- Erstellen von Konstruktionen,
- 3.
- Fertigungstechnik,
- 4.
- Füge- und Montagetechnik,
- 5.
- Steuerungs- und Elektrotechnik;
Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
- Arbeitsplanung und -organisation,
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 8.
- Kundenorientierung.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TechnProdDesAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TechnProdDesAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 1 TechnProdDesAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin - Sachliche Gliederung -
... und Anwenden technischer Dokumente (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) a) Normvorgaben zur Erstellung technischer ... verwenden 2 Rechnergestützt Konstruieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a) Datensätze für Einzelteile und ... und verwenden 3 Unterscheiden von Werkstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) a) Informationen über Werkstoffe hinsichtlich ... von Fertigungsverfahren und Montagetechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) a) branchentypische Fertigungs- und ... unterscheiden 5 Ausführen von Berechnungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) a) Längen und Winkel sowie Flächen, Volumen ... von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) a) Werkstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ... Dokumenten beschrei- ben 2 Produktentwicklung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) ... B Nummer 2) 2.1 Produktentstehungsprozess (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) a) den betrieblichen Produktentstehungsprozess ... und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) a) Konstruktionsarten unterscheiden b) ... Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) a) funktions-, fertigungs-, beanspruchungs-, ... von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) a) Fertigungsverfahren im Konstruktionsprozess ... auswählen 4 Ausführen von Simulationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) a) virtuelle Zusammenbauten erstellen und auf ... und Entwerfen von Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) a) Produkt-, Wettbewerbs- und Patentrecherchen ... ge- stalten 2 Konstruieren mit Freiformflächen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) a) Kurvenarten unterscheiden b) Raumkurven ... erstellen und beurteilen 3 Konstruieren von Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) a) Designvorgaben nach technischen, funktionalen und ... optimieren 4 Simulation und Präsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) a) Simulationen erstellen, nutzen und auswerten ... und Prüfen von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) a) Verfahren zur Änderung von ... aus- wählen 2 Erstellen von Konstruktionen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) a) Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von ... Schweißkonstruktionen erstellen 3 Fertigungstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) a) Auswirkungen der Urformtechnik auf die ... durchführen 4 Füge- und Montagetechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4) a) Auswirkungen der Füge- und Montagetechniken ... Konstruktionen verwenden 5 Steuerungs- und Elektrotechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) a) Elemente der Steuerungstechnik unterscheiden ... Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 5) a) betriebliche Kommunikations- und ... Datensicherheit beachten 6 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) a) Arbeitsaufträge und Vorgaben auf ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 7) a) Ziele und Aufgaben qualitätssichernder ... Arbeitsvorgängen beitra- gen 8 Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 8) a) kundenspezifische Anforderungen und Informationen ...
Anlage 2 TechnProdDesAusbV (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin - Zeitliche Gliederung -
... Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen ... und Anwenden technischer Dokumente (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) a) Normvorgaben zur Erstellung technischer ... bis 6 2 Rechnergestützt Konstruieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a) Datensätze für Einzelteile und ... und verwenden 3 Unterscheiden von Werkstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) a) Informationen über Werkstoffe hinsichtlich ... einholen 4 Ausführen von Berechnungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) a) Längen und Winkel sowie Flächen, Volumen ... von Informations- und Kommunikations- techniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 5) a) betriebliche Kommunikations- und ... beachten 6 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) a) Arbeitsaufträge und Vorgaben auf ... beschaffen, bewerten und nutzen 7 Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 8) c) mit Kunden in englischer Sprache kommunizieren ... und Anwenden technischer Dokumente (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) g) technische Begleitunterlagen, insbesondere ... bis 6 2 Rechnergestützt Konstruieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) c) Zeichnungen ableiten oder erstellen d) ... und verwenden 3 Unterscheiden von Werkstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) b) Werkstoffe und Halbzeuge hinsichtlich ihrer ... 4 Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) d) Werkstoffnormung anwenden e) ... Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) c) Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben und ... von Informations- und Kommunikations- techniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 5) b) Standardsoftware, insbesondere zur ... beachten 7 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) c) Arbeitsschritte und -abläufe nach ... von Fertigungsverfahren und Montagetechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) a) branchentypische Fertigungs- und ... 3 bis 5 2 Ausführen von Berechnungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) b) Längen- und Volumenausdehnung berechnen ... berechnen 3 Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) a) Werkstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ... beurteilen 4 Produktentstehungs- prozess (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) a) den betrieblichen Produktentstehungsprozess ... und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) b) Produktanforderungen definieren, ... Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) a) funktions-, fertigungs-, beanspruchungs-, ... von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) a) Fertigungsverfahren im Konstruktionsprozess ... auswählen 8 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) e) Arbeitsauftrag planen und mit vor- und ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 7) b) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen ... prozess (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.1) b) Inhalte und Aufgaben des eigenen ... und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) b) Produktanforderungen definieren, ... Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) n) unterschiedliche Datenformate austauschen ... und anwen- den 4 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) e) Arbeitsauftrag planen und mit vor- und ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 7) d) zur kontinuierlichen Verbesserung von ... Arbeitsvorgängen beitragen 6 Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 8) a) kundenspezifische Anforderungen und ... und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) a) Konstruktionsarten unterscheiden b) ... Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) a) funktions-, fertigungs-, beanspruchungs-, ... von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) a) Fertigungsverfahren im Konstruktionsprozess ... auswählen 4 Ausführen von Simulationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) a) virtuelle Zusammenbauten erstellen und auf ... anwenden 5 Gestalten und Entwerfen von Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) c) Grundlagen der Gestaltung anwenden d) ... erstellen 6 Konstruieren mit Freiformflächen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) a) Kurvenarten unterscheiden b) Raumkurven ... erzeugen und beurteilen 7 Konstruieren von Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) d) Objekte unter Berücksichtigung von ... von Informations- und Kommunikations- techniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 5) c) Informationen, insbesondere auch ... pflegen und sichern 9 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) c) Arbeitsschritte und -abläufe nach ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 7) a) Ziele und Aufgaben qualitätssichernder ... ergreifen und do- kumentieren 11 Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 8) a) kundenspezifische Anforderungen und ... und Entwerfen von Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) a) Produkt-, Wettbewerbs- und Patentrecherchen ... bis 13 2 Konstruieren von Freiformflächen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) f) Flächenübergänge erzeugen und ... erstellen und beurteilen 3 Konstruieren von Objekten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) a) Designvorgaben nach technischen, funktionalen und ... optimieren 4 Simulation und Präsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) a) Simulationen erstellen, nutzen und auswerten ... anwenden 5 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten; ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 7) c) Fehler und Qualitätsmängel sowie deren ... Arbeitsvorgängen beitragen 7 Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 8) b) Kunden unter Beachtung von betrieblichen ... von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) a) Werkstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ... und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.2) a) Konstruktionsarten unterscheiden b) ... Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) a) funktions-, fertigungs-, beanspruchungs-, ... von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) a) Fertigungsverfahren im Konstruktionsprozess ... auswählen 5 Ausführen von Simulationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) a) virtuelle Zusammenbauten erstellen und auf ... und Prüfen von Werkstoffeigenschaften (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) a) Verfahren zur Änderung von ... ten auswählen 7 Steuerungs- und Elektrotechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 5) a) Elemente der Steuerungstechnik unterscheiden ... einbinden 8 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) e) Arbeitsauftrag planen und mit vor- und ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 7) b) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen ... Arbeitsvorgängen beitragen 10 Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 8) c) mit Kunden in englischer Sprache kommunizieren ... Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.3) c) Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben und ... bis 13 2 Ausführen von Simulationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) a) virtuelle Zusammenbauten erstellen und auf ... anwenden 3 Erstellen von Konstruktionen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) a) Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von ... Schweißkonstruktionen erstellen 4 Fertigungstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) a) Auswirkungen der Urformtechnik auf die ... durchführen 5 Füge- und Montagetechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4) a) Auswirkungen der Füge- und Montagetechniken ... verwen- den 6 Arbeitsplanung und -organisation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 6) c) Arbeitsschritte und -abläufe nach ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 7) a) Ziele und Aufgaben qualitätssichernder ... Maßnahmen be- achten 8 Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 8) b) Kunden unter Beachtung von betrieblichen ...
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