Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BtVmRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. Juli 2012 SGB VIII § 55

§ 55 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Vor der Übertragung der Aufgaben des Amtspflegers oder des Amtsvormunds soll das Jugendamt das Kind oder den Jugendlichen zur Auswahl des Beamten oder Angestellten mündlich anhören, soweit dies nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen möglich ist. Eine ausnahmsweise vor der Übertragung unterbliebene Anhörung ist unverzüglich nachzuholen. Ein vollzeitbeschäftigter Beamter oder Angestellter, der nur mit der Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, soll höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen."

b)
Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.

2.
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Die Übertragung gehört zu den Angelegenheiten der laufenden Verwaltung. In dem durch die Übertragung umschriebenen Rahmen ist der Beamte oder Angestellte gesetzlicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen. Amtspfleger und Amtsvormund haben den persönlichen Kontakt zu diesem zu halten sowie dessen Pflege und Erziehung nach Maßgabe des § 1793 Absatz 1a und § 1800 des Bürgerlichen Gesetzbuchs persönlich zu fördern und zu gewährleisten."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BtVmRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtVmRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 BtVmRÄndG Inkrafttreten
... 1 Nummer 3 und Artikel 2 dieses Gesetzes treten am 5. Juli 2012 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022
Bekanntmachung SGBVIIINB
... 24. März 2011 (BGBl. I S. 453), 8. den am 5. Juli 2012 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306), 9. den am 1. Januar 2012 in Kraft ...

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Artikel 2 BKiSchG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...