interne Verweise§ 8 HolzSiG Strafvorschriften (vom 09.05.2013) ... bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine in § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch aus ... Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder 2. eine in § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt. ...
§ 9 HolzSiG Einziehung (vom 09.05.2013) ... auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 oder eine Straftat nach § 8 bezieht, und Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1104
Artikel 1 1. HolzSiGÄndG Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes ... Daten sind der Bundesanstalt unverzüglich anzuzeigen." 7. Die §§ 7 und 8 werden wie folgt gefasst: „§ 7 Bußgeldvorschriften ... 7. Die §§ 7 und 8 werden wie folgt gefasst: „§ 7 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder ... bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine in § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch aus ... Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder 2. eine in § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt. ... 9 Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 oder eine Straftat nach § 8 bezieht, und Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder ...
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