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Zitierungen von § 9 HolzSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 HolzSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HolzSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1104
Artikel 1 1. HolzSiGÄndG Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
... beharrlich wiederholt. (2) Der Versuch ist strafbar." 8. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Einziehung Gegenstände, auf ... ist strafbar." 8. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 oder ...
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