Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 6 - Dreiundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (43. AnrV k.a.Abk.)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2011 42. AnrV 23. AnrV-BG


 
Anzeige