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Frühere Fassungen von § 13 BFStrMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2023 | Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315 |
aktuell vorher | 01.01.2019 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 04.12.2018 BGBl. I S. 2251 |
aktuell vorher | 13.12.2014 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes vom 05.12.2014 BGBl. I S. 1980 |
aktuell | vor 13.12.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9806/al172171.htm