Änderung Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 16.12.2011

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.12.2011 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 16.12.2011 geltenden Fassung
durch B. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2710
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach dem Tag in Kraft, an dem Artikel 1 des Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach dem Tag in Kraft, an dem Artikel 1 des Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt. *)

(2) Artikel 1 Nummer 11 und 12 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

vorherige Änderung

 



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*) Gemäß Bekanntmachung v. 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2710) ist die Verordnung am 2. Januar 2009 in Kraft getreten.




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