Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (TierSeuchAnzVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 TierSeuchAnzVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSeuchAnzVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
B. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1404
Bekanntmachung TierSeuchAnzVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1403) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung ...


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