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Anlage 2
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Anlage 2 - UV-Schutz-Verordnung (UVSV)
V. v. 20.07.2011
BGBl. I S. 1412
(
Nr. 37
)
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe
§ 11
; FNA: 2129-54-1
Umweltschutz
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlagen
Anlage 1
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Anlage 3
Anlage 2 (zu §
2
Nummer 6) Wichtungsfaktoren zur Ermittlung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
von UV-Bestrahlungsgeräten werden durch folgende Wirkungsfunktion mit Parametern festgelegt:
Wellenlänge λ in nm
Wichtungsfaktor S
λ
λ < 298
1
298 ≤ λ ≤ 328
10
0,094(298 - λ)
328 < λ ≤ 400
10
0,015 (140 - λ)
Anlage 1
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Zitierungen von
Anlage 2 UVSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 UVSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVSV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 2 UVSV Begriffsbestimmungen
... wellenlängenabhängigen Wichtungsfaktor (Sλ) für das UV-Erythem nach Anlage
2
und dem jeweiligen Intervall der Wellenlänge Δλ in Nanometern (nm), wobei gilt ...
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