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Anlage 3 - UV-Schutz-Verordnung (UVSV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1412 (Nr. 37)
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe § 11; FNA: 2129-54-1 Umweltschutz
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Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe § 11; FNA: 2129-54-1 Umweltschutz
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Anlage 3 (zu § 3 Absatz 2 Nummer 1) UV-Schutzbrillen
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Filter der UV-Schutzbrillen müssen die Anforderungen der Schutzstufe 2-5 nach DIN EN 170, Ausgabe Januar 2003 (über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt), erfüllen.
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Zitierungen von Anlage 3 UVSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 UVSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 UVSV Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten
... betreibt, hat ferner sicherzustellen, dass 1. UV-Schutzbrillen nach Anlage 3 in ausreichender Zahl bereitgehalten werden und jeder Nutzerin und jedem Nutzer vor der Nutzung ...
Anlage 6 UVSV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Schulungsinhalte für das Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten
... 1.2 Hinweise (Anlage 7 UVSV, Teil: Aushang in der Kabine) 1.3 Schutzbrille (Anlage 3 UVSV) 2 Bestimmung des Hauttyps (Anlage 1 UVSV) 3 Dosierung der ...
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