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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.06.2016 aufgehoben
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§ 3 - Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1429 (Nr. 37); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Geltung ab 26.07.2011; FNA: 753-13-3 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 26.07.2011; FNA: 753-13-3 Wasserwirtschaft
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§ 3 Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Nach Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen, die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 vorgenommen worden sind, durch die zuständige Behörde zum 22. Dezember 2013 überprüft und gegebenenfalls aktualisiert:
- 1.
- die Festlegung von Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper,
- 2.
- die Einteilung von Oberflächenwasserkörpern innerhalb einer Flussgebietseinheit in Kategorien,
- 3.
- die Unterscheidung der Kategorien von Oberflächenwasserkörpern nach Typen,
- 4.
- die Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als künstlich oder als erheblich verändert und
- 5.
- die Festlegung von typspezifischen Referenzbedingungen.
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Zitierungen von § 3 OGewV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 OGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OGewV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 OGewV Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste
... 1. der Informationen nach Absatz 1, 2. der Bestimmungen nach § 3 , 3. der im Rahmen der Überwachung nach § 9 gewonnenen Informationen, ...
Anlage 7 OGewV (zu § 2 Nummer 4 und 5, § 6 Satz 1, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1 und 2) Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands
... gewässer und Küstenge- wässer nach § 3 Nummer 2 des Wasser- haushalts- gesetzes Oberirdische ... gewässer und Küstenge- wässer nach § 3 Nummer 2 des Wasser- haushalts- gesetzes Oberflächen- ... Übergangsgewässer und Küstengewässer nach § 3 Nummer 2 des Wasserhaushalts- gesetzes ... Übergangs- gewässer und Küstengewässer nach § 3 Num- mer 2 des Wasserhaus- haltsgesetzes Oberirdische Gewässer ... Übergangs- gewässer und Küstengewässer nach § 3 Num- mer 2 des Wasserhaus- haltsgesetzes ...
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