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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 7. Juli 2011 (BGBl. I S. 1350) ist wie folgt zu berichtigen:
Im Auftrag H. Mattes
- 1.
- § 6 Absatz 5 muss wie folgt lauten:„(5) § 3 Absatz 4 Satz 3, Absatz 5 und § 4 Absatz 3 und 4 gilt für den Einführer entsprechend. § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt für den Einführer entsprechend."
- 2.
- In § 20 Absatz 1 Satz 2 ist das Wort „Marktüberwachungsbehören" durch das Wort „Marktüberwachungsbehörden" zu ersetzen.
Im Auftrag H. Mattes
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9822/a172340.htm