interne Verweise§ 24 TEHG Einheitliche Anlage ... Standort in einem technischen Verbund betrieben werden, zur Anwendung der §§ 5 bis 7 und 9 als Betrieb einer einheitlichen Anlage gilt, wenn die erforderliche Genauigkeit bei der ...
§ 25 TEHG Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers (vom 25.01.2019) ... noch nicht erfüllten Pflichten des ursprünglichen Betreibers nach den §§ 5 und 7 . (2) Ein Wechsel des Betreibers im Verlauf der Handelsperiode lässt die ... Personen mit, die während des Insolvenzverfahrens berechtigt sind, Übertragungen nach § 7 Absatz 3 vorzunehmen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für den vorläufigen ...
§ 27 TEHG Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung (vom 25.01.2019) ... als Kompensation für die wirtschaftlichen Vorteile aus der Freistellung von der Pflicht nach § 7 , einschließlich Regelungen zur Erhöhung dieses Ausgleichsbetrages im Falle nicht ...
§ 30 TEHG Durchsetzung der Abgabepflicht (vom 25.01.2019) ... Kommt ein Betreiber seiner Pflicht nach § 7 Absatz 1 nicht nach, so setzt die zuständige Behörde für jede emittierte Tonne ... Festsetzung einer Zahlungspflicht kann abgesehen werden, wenn der Betreiber seiner Pflicht nach § 7 Absatz 1 auf Grund höherer Gewalt nicht nachkommen konnte. (2) Soweit ein ... des Anhangs 2 Teil 2. Die Schätzung ist Basis für die Verpflichtung nach § 7 Absatz 1 . Die Schätzung unterbleibt, wenn der Betreiber im Rahmen der Anhörung zum ... 1 angerechnet. (4) Die Namen der Betreiber, die gegen ihre Verpflichtung nach § 7 Absatz 1 verstoßen, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung ...
§ 34 TEHG Übergangsregelung für Anlagenbetreiber (vom 25.01.2019) ... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ... (2) Für Anlagenbetreiber gelten die Pflichten nach den §§ 4, 5 und 7 erst ab dem 1. Januar 2021. Soweit sich diese Vorschriften auf Emissionen beziehen, sind ...
Zitat in folgenden NormenBrennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030)
V. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
§ 16 EHV 2030 Befreiung von Kleinemittenten (vom 25.02.2023) ... Zuteilungszeitraums nach Artikel 2 Absatz 15 der EU-Zuteilungsverordnung von der Pflicht nach § 7 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes , sofern 1. die Anlage in jedem Jahr des Bezugszeitraums des jeweiligen ... die Jahre 2021 bis 2023. (3) Ausgeschlossen ist eine Befreiung von der Pflicht nach § 7 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes 1. bei Verbrennungseinheiten nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 des ...
§ 21 EHV 2030 Erlöschen der Befreiung ... der Betreiber ab dem Kalenderjahr der Überschreitung der Emissionsgrenze der Pflicht nach § 7 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ...
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 70
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 37
Artikel 1 TEHFG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ... den angepassten Überwachungsplan gilt Absatz 2 entsprechend." 7. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) ... Personen mit, die während des Insolvenzverfahrens berechtigt sind, Übertragungen nach § 7 Absatz 3 vorzunehmen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für den vorläufigen ... als Kompensation für die wirtschaftlichen Vorteile aus der Freistellung von der Pflicht nach § 7 , einschließlich Regelungen zur Erhöhung dieses Ausgleichsbetrages im Falle nicht ... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ... (2) Für Anlagenbetreiber gelten die Pflichten nach den §§ 4, 5 und 7 erst ab dem 1. Januar 2021. Soweit sich diese Vorschriften auf Emissionen beziehen, sind sie ... Anhangs 1 Teil 2 Nummer 33 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ...
Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels
G. v. 13.07.2017 BGBl. I S. 2354
Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
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