Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfRÄndG k.a.Abk.)

G. v. 02.05.1996 BGBl. I S. 656
Geltung ab 21.05.1996; FNA: 201-6/1 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
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Eingangsformel
Artikel 1 bis 5 (Änderungsvorschriften)
Artikel 6 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 bis 5 (Änderungsvorschriften)




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Artikel 6 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.

(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.



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