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Artikel 3 - Neunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften (9. WeinRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2011.

 
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