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§ 3 - Mechatroniker-Ausbildungsverordnung (MechatronikerAusbV)
neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-74 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-74 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit,
- 6.
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 8.
- Qualitätsmanagement,
- 9.
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 10.
- Manuelles und maschinelles Spanen, Trennen und Umformen,
- 11.
- Fügen,
- 12.
- Installieren elektrischer Baugruppen und Komponenten,
- 13.
- Messen und Prüfen elektrischer Größen,
- 14.
- Installieren und Testen von Hard- und Softwarekomponenten,
- 15.
- Aufbauen und Prüfen von Steuerungen,
- 16.
- Programmieren mechatronischer Systeme,
- 17.
- Zusammenbauen von Baugruppen und Komponenten zu Maschinen und Systemen,
- 18.
- Montieren und Demontieren von Maschinen, Systemen und Anlagen; Transportieren und Sichern,
- 19.
- Prüfen und Einstellen von Funktionen an mechatronischen Systemen,
- 20.
- Inbetriebnehmen und Bedienen mechatronischer Systeme,
- 21.
- Instandhalten mechatronischer Systeme.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung V. v. 7. Juni 2018 BGBl. I S. 818 m.W.v. 1. August 2018
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Frühere Fassungen von § 3 MechatronikerAusbV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2018 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung vom 07.06.2018 BGBl. I S. 818 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 MechatronikerAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MechatronikerAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MechatronikerAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 MechatronikerAusbV Zusatzqualifikationen (vom 01.08.2018)
... das in § 3 Absatz 2 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden ...
Anlage 1 MechatronikerAusbV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin (vom 01.08.2018)
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 3 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 3 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit ( § 3 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... der gesamten Ausbildung 4 Umweltschutz ( § 3 Absatz 2 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit ( § 3 Absatz 2 Nummer 5 ) a) auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von ... 6 Betriebliche und techni- sche Kommunikation ( § 3 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern und im Team situationsgerecht ... Arbeitsabläufen, Kontrol- lieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse ( § 3 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Arbeitsschritte nach funktionalen, fertigungstechni- schen und wirtschaftlichen ... 8 Qualitätsmanagement ( § 3 Absatz 2 Nummer 8 ) Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der Produkte beachten sowie ... 9 Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen ( § 3 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen ... und maschi- nelles Spanen, Trennen und Umformen ( § 3 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunst- stoff nach Anriss ... 11 Fügen ( § 3 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Schraubverbindungen unter Beachtung der Teile- folge und des Drehmomentes ... Installieren elektrischer Baugruppen und Kom- ponenten ( § 3 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinatio- nen ... 13 Messen und Prüfen elek- trischer Größen ( § 3 Absatz 2 Nummer 13 ) a) Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen und ... Installieren und Testen von Hard- und Software- komponenten ( § 3 Absatz 2 Nummer 14 ) a) Hard- und Softwareschnittstellen, Kompatibilität von Hardwarekomponenten ... 15 Aufbauen und Prüfen von Steuerungen ( § 3 Absatz 2 Nummer 15 ) a) elektrische und fluidische Schaltungen aufbauen und verbinden b) ... 16 Programmieren mecha- tronischer Systeme ( § 3 Absatz 2 Nummer 16 ) a) Steuerungen in unterschiedlichen Realisierungs- formen beurteilen b) ... von Baugruppen und Kom- ponenten zu Maschinen und Systemen ( § 3 Absatz 2 Nummer 17 ) a) Baugruppen und Komponenten identifizieren sowie auf fehlerfreie Beschaffenheit ... tieren von Maschinen, Systemen und Anlagen; Transportieren und Sichern ( § 3 Absatz 2 Nummer 18 ) a) Rohre, Installationskanäle und Kabelbühnen mon- tieren b) ... und Einstellen von Funktionen an mecha- tronischen Systemen ( § 3 Absatz 2 Nummer 19 ) a) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische ... Inbetriebnehmen und Be- dienen mechatronischer Systeme ( § 3 Absatz 2 Nummer 20 ) a) Schutz gegen direktes Berühren prüfen b) Wirksamkeit von ... 21 Instandhalten mechatro- nischer Systeme ( § 3 Absatz 2 Nummer 21 ) a) mechatronische Systeme inspizieren, Funktionen von Sicherheitseinrichtungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MechatronikerAusbVÄndV Änderung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung
... Anerkennung des Ausbildungsberufes § 2 Dauer der Berufsausbildung § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild § 4 Durchführung der ... Anlage 2: Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Anlage" ... 9 bis 19 ersetzt: „§ 9 Zusatzqualifikationen Über das in § 3 Absatz 2 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden ... 7. Die Anlage wird durch die folgenden Anlagen 1 und 2 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 ) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 3 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 3 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit ( § 3 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... der gesamten Ausbildung 4 Umweltschutz ( § 3 Absatz 2 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit ( § 3 Absatz 2 Nummer 5 ) a) auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von ... 6 Betriebliche und techni- sche Kommunikation ( § 3 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern und im Team situationsgerecht ... Arbeitsabläufen, Kontrol- lieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse ( § 3 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Arbeitsschritte nach funktionalen, fertigungstechni- schen und wirtschaftlichen ... 8 Qualitätsmanagement ( § 3 Absatz 2 Nummer 8 ) Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherheit der Produkte beachten ... 9 Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen ( § 3 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen ... und maschi- nelles Spanen, Trennen und Umformen ( § 3 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunst- stoff nach Anriss sägen ... 11 Fügen ( § 3 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Schraubverbindungen unter Beachtung der Teile- folge und des Drehmomentes ... Installieren elektrischer Baugruppen und Kom- ponenten ( § 3 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinatio- nen zusammenbauen ... und Prüfen elek- trischer Größen ( § 3 Absatz 2 Nummer 13 ) a) Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen und ... Installieren und Testen von Hard- und Software- komponenten ( § 3 Absatz 2 Nummer 14 ) a) Hard- und Softwareschnittstellen, Kompatibilität von Hardwarekomponenten ... 15 Aufbauen und Prüfen von Steuerungen ( § 3 Absatz 2 Nummer 15 ) a) elektrische und fluidische Schaltungen aufbauen und verbinden b) ... 16 Programmieren mecha- tronischer Systeme ( § 3 Absatz 2 Nummer 16 ) a) Steuerungen in unterschiedlichen Realisierungs- formen beurteilen b) ... von Baugruppen und Kom- ponenten zu Maschinen und Systemen ( § 3 Absatz 2 Nummer 17 ) a) Baugruppen und Komponenten identifizieren sowie auf fehlerfreie Beschaffenheit ... tieren von Maschinen, Systemen und Anlagen; Transportieren und Sichern ( § 3 Absatz 2 Nummer 18 ) a) Rohre, Installationskanäle und Kabelbühnen mon- tieren b) ... und Einstellen von Funktionen an mecha- tronischen Systemen ( § 3 Absatz 2 Nummer 19 ) a) Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische ... Inbetriebnehmen und Be- dienen mechatronischer Systeme ( § 3 Absatz 2 Nummer 20 ) a) Schutz gegen direktes Berühren prüfen b) Wirksamkeit von ... 21 Instandhalten mechatro- nischer Systeme ( § 3 Absatz 2 Nummer 21 ) a) mechatronische Systeme inspizieren, Funktionen von Sicherheitseinrichtungen ...
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