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Artikel 6 - Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWNG k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „31. Dezember 2016" durch die Wörter „31. Dezember 2020" ersetzt.
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „die Dauer von sechs Betriebsjahren, insgesamt für höchstens" gestrichen.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „die Dauer von vier Betriebsjahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage, insgesamt für höchstens" gestrichen.
- b)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 werden die Wörter „31. Dezember 2016" durch die Wörter „31. Dezember 2020" ersetzt und die Wörter „die Dauer von sechs Betriebsjahren ab der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage, insgesamt höchstens aber für" gestrichen.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „die Dauer von vier Betriebsjahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage, insgesamt für höchstens" gestrichen.
- c)
- In den Absätzen 6 und 7 werden die Wörter „31. Dezember 2016" durch die Wörter „31. Dezember 2020" ersetzt.
- d)
- Absatz 8 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „die Dauer von sechs Betriebsjahren ab der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage, insgesamt höchstens aber für" gestrichen.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „die Dauer von vier Betriebsjahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage, insgesamt für höchstens" gestrichen.
- 3.
- In § 8 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „31. Dezember 2016" durch die Wörter „31. Dezember 2020" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EnWNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWNG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 11 EENG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554) geändert worden ist, werden die Wörter ...
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