Eingangsformel - Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge (FernAbsÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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*)
Artikel 1 dieses Gesetzes dient im Wesentlichen der Umsetzung von Artikel 6 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19), die zuletzt durch die Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1) geändert worden ist, in seiner Auslegung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2009 in der Rechtssache C-489/07 (Messner, ABl. C 256 vom 24.10.2009, S. 4).



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