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Änderungen an Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 04.08.2011 (29.09.2011)Artikel 2Berichtigung *) Berichtigung des Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1942)


Änderungen durch Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 04.08.2011Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 312d, § 312e (neu), § 312f (neu), § 312e, § 312f, § 312g, § 357, § 358, § 359a
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
Artikel 229, Artikel 246, Artikel 247, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 6
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
§ 8, Anlage
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.