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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2007 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über Ausnahmen und Änderungen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVRAusnÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.09.1989 BGBl. I S. 1810; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Geltung ab 06.10.1989; FNA: 9232-1-1-8 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die bisher in der Deutschen Demokratischen Republik oder Berlin (Ost) zugelassen waren und deren Halter Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, die die Deutsche Demokratische Republik oder Berlin (Ost) verlassen haben, um in der Bundesrepublik Deutschland einen ständigen Wohnsitz zu begründen.